Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Herne e.V. findest du hier .
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Veranstalter
Veranstalter ist, sofern nichts anderes angegeben wurde die DLRG Ortsgruppe Herne e.V.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten sowohl für die Lehrgänge als auch für die Online ausgeschriebenen Schwimmkurse.
Es wird eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt. Nimmt ein Teilnehmer an weniger als 3/4 der Kursabende teil, so liegt es in der Entscheidung unseres Ausbilders, ob der Kursplatz erneut an diesen Teilnehmer vergeben wird. Wir führen hierzu entsprechende Anwesenheitslisten.
Anmeldung
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Kursbeginn zu erfüllen und am ersten Tag unaufgefordert dem Ausbilder nachzuweisen (bspw. vorherige Abzeichen oder Erste-Hilfe-Kurse).
Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
In den Jugendschwimmkursen wird zunächst geprüft, ob der Teilnehmer in einen anderen Kurs aufgenommen werden kann, um eine Förderung des Leistungsstandes zu gewährleisten. Somit kann es durch eine Neueinteilung oder Neuzuweisung eines Teilnehmers in einem anderen Kurs kommen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein werden die Kursgebühren erstattet.
Der Ausbilder bzw. die Referenten dürfen sich die geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sofern die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Kurses erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Erfüllung Anlass geben.
Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Ausbilder oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Kurs auszuschließen, um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden.
Nicht erfüllte Leistungen sind – sofern nach der einschlägigen Prüfungsordnung zulässig – auf der Teilnahmebescheinigung vom Ausbilder zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt keine (Teil-)Erstattung. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Mit der Anmeldung gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer die Mindestvoraussetzung für unsere Schwimmkurse erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, gehen wir von einer Täuschung ihrerseits aus und behalten uns vor, Teilnehmer von dem Kurs ohne Rückerstattung der Kosten auszuschließen. Allgemeine Voraussetzungen sind in jedem Fall die deutsche Sprache und der Wille zur Mitarbeit des Teilnehmers.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Kursbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Herne e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
Rücktrittsbedingungen
Eine Abmeldung kann bis zum Meldeschluss des Kurses erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Lehrgangsabsage
Wir als Veranstalter behalten uns vor Kurse auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen eine Durchführung nicht zulassen. Bei einer Kursabsage werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Dies gilt nicht, sofern der Ausfall z.B. auf eine Schließung des Schwimmbades zurückzuführen ist. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wird durch einen Teilnehmer die Sicherheit und Ordnung der Schwimmausbildung gefährdet, können durch den Veranstalter Ordnungsmaßnahmen gegen den Teilnehmer beschlossen werden. Zur Ordnung der Schwimmausbildung zählt auch eine regelmäßige Teilnahme an der Schwimmausbildung.
Der Ausbilder kann einen Teilnehmer ermahnen und bei wiederholtem Verstoß oder groben Verstößen von dem Kurs ausschließen. In strittigen Fällen entscheidet der Vorstand der DLRG Ortsgruppe Herne abschließend.
Ist der Teilnehmer minderjährig werden die Eltern bei groben oder wiederholten Vorstößen persönlich oder in Textform über den Sachverhalt und die Folgen informiert.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer, bzw. dessen gesetzliche Vertreter, mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Kurse sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Kursteilnehmer mittels Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Kursverwaltung. Es handelt sich insbesondere um folgende Daten: Name und Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobil), Geburtsdatum, erworbene Abzeichen und Gesundheitliche Einschränkungen.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Das Zuschauen während des Übungsbetriebes ist nicht möglich. Ablenkung der Schwimmschüler durch Eltern erschwert dem Ausbilder die Arbeit und bringt unnötige Unruhe in den Übungsbetrieb.
Das Ziel der DLRG ist es, aus Ihrem Kind, einen sicheren Schwimmer zu machen. Dazu benötigen wir jedoch einige Informationen über Ihr Kind.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen o.ä. bestehen, geben Sie diese bitte umgehend bei der Anmeldung Ihres Kindes mit an.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Kurse der DLRG Ortsgruppe Herne e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.
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